Das vermag die Beschuldigte aber nicht entscheidend zu entlasten: Sie wurde dadurch in ihrer Entscheidungsfreiheit nicht tangiert und es ist vor allem einzuwenden, dass der von ihr geltend gemachte Druck nur deshalb entstanden ist, weil sie auch ihre Mutter über den wahren Ablauf der Ereignisse am Abend des 25. Oktobers 2012 getäuscht hatte. Die Beschuldigte hatte rein egoistische Motive: Sie wollte mit den Bezichtigungen erreichen, dass ihr Vater keinen Kontakt mehr zu ihr haben durfte. Die Beschuldigte litt nach ihren eigenen Aussagen schwer unter der «Kampf»-Scheidung ihrer Eltern.