Sie hätte somit durchaus genügend Zeit gehabt, um ihr Fehlverhalten zu reflektieren, von ihrer erfundenen Geschichte wieder Abstand zu nehmen und die Sache richtig zu stellen. Zutreffend ist auch, dass ihre eigene Mutter sie zur Anzeigeerstattung motiviert und die Beschuldigte selbst dieses Vorhaben anfänglich noch abgelehnt hat (vgl. O STA.2013.2394 AS 55, AS 176 sowie polizeiliche Aktennotiz vom 26.10.2012: O STA.2013.2394 AS 117). Das vermag die Beschuldigte aber nicht entscheidend zu entlasten: