Die Beschuldigte formulierte eine Vielzahl von unterschiedlichen Vorwürfen (Freiheitsberaubung, Körperverletzungsdelikte, versuchte Nötigung, evtl. Drohung, Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz). Diese waren in ihrer Summe erheblich und zeichneten das tatsachenwidrige Bild eines äusserst gewalttätigen Mannes, der selbst nicht davor zurückschreckte, die eigene Tochter bewusstlos zu schlagen, sie anschliessend zu entführen und ihr an einem abgelegenen Ort weitere körperliche Verletzungen zuzufügen. Das Ausmass des verschuldeten Erfolges war nicht mehr gering, sondern bereits erheblich: