IV. Rechtliche Würdigung 1. Freiheitsberaubung nach Art. 183 Ziff. 1 Abs. 1 StGB in mittelbarer Täterschaft Freiheitsberaubung nach Art. 183 Ziff. 1 Abs. 1 StGB begeht, wer jemanden unrechtmässig festnimmt oder gefangen hält oder jemandem in anderer Weise unrechtmässig die Freiheit entzieht. Die Rechtsfigur der mittelbaren Täterschaft ist als Sonderform der vorsätzlichen Täterschaft unbestritten.