und AS 192 ff.). Es waren diese frei erfundenen und schwer wiegenden Vorwürfe der Beschuldigten, welche die Tätigkeit der Untersuchungsbehörde in Bewegung gesetzt und die Ursache für die vorläufige Festnahme des Privatklägers und damit den mehrstündigen Freiheitsentzug geschaffen haben. Der Beschuldigten gelang es, die Strafverfolgungsbehörden zu täuschen und in den Irrtum zu versetzen, ihre Schilderungen würden auf einem realen Erlebnishintergrund basieren und den erforderlichen Tatverdacht begründen. Mit dieser gezielten Irreführung erreichte sie gegenüber den unmittelbar handelnden Untersuchungsbehörden eine überlegene und damit steuernde Stellung.