AS 146 f.). Dieser Auftrag sah zwingend die unterschriftliche Befragung des damals beschuldigten Privatklägers sowie dessen Untersuchung durch den Amtsarzt vor. Die schliesslich von den Polizeibeamten vorgenommene vorläufige Festnahme gründete auf dem ebenfalls vorerst mündlich und nachträglich verschriftlichten Vorführungsbefehl vom 27. Oktober 2012 (O STA.2013.2394 AS 148).