Aufgrund eines Alibibeweises, welcher von diversen Auskunftspersonen bestätigt wurde, wurde er noch gleichentags aus dem Untersuchungsgefängnis entlassen (19:00 Uhr). Im Zuge der durch die Strafverfolgungsbehörden aufgenommenen Ermittlungen verstrickte sich die Beschuldigte hingegen immer mehr in Widersprüche, mit denen sie in der schliesslich konfrontiert wurde. Die Beschuldigte gab im Verlauf der polizeilichen Einvernahme vom 12. März 2013 schliesslich zu Protokoll, die Entführung und die angeblich durch ihren Vater verübten Gewaltakte frei erfunden zu haben und ihn absichtlich und bewusst falsch beschuldigt zu haben.