Nach Meldung durch die Polizei Kanton Solothurn eröffnete die Staatsanwaltschaft Solothurn gegen D.___ am 27. Oktober 2012 eine Strafuntersuchung wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung und Entführung, der Körperverletzung, evtl. Tätlichkeiten, der versuchten Nötigung, evtl. Drohung sowie der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz, und erliess einen Vorführbefehl. Die Festnahme von D.___ erfolgte am 27. Oktober 2012 um 11:45 Uhr. Aufgrund eines Alibibeweises, welcher von diversen Auskunftspersonen bestätigt wurde, wurde er noch gleichentags aus dem Untersuchungsgefängnis entlassen (19:00 Uhr).