Gegen dieses Urteil liess die Beschuldigte durch ihren Verteidiger fristgerecht die Berufung anmelden (O S-L AS 107). Das begründete Urteil wurde den Parteien am 29. September 2015 zugestellt (O S-L AS 106). Mit Berufungserklärung vom 19. Oktober 2015 liess die Berufungsklägerin folgende Anträge stellen: « 1. Der Berufungsklägerin sei für das Berufungsverfahren die amtliche Verteidigung zu bewilligen. 2. Es sei festzustellen, dass das angefochtene Urteil in den Ziffern 1a (Verurteilung wegen falscher Anschuldigung) und 5 (Entschädigung der amtlichen Verteidigung für das erstinstanzliche Verfahren) in Rechtskraft erwachsen ist.