Der Amtsgerichtspräsident verzichtet auf die schriftliche Begründung des Urteils, wenn keine Partei ein Rechtsmittel ergreift oder innert 10 Tagen seit Zustellung der Urteilsanzeige niemand ausdrücklich eine schriftliche Begründung verlangt. 7. A.___ hat die Kosten des Verfahrens, mit einer Staatsgebühr von CHF 600.00, total CHF 1719.60, zu bezahlen. Wird kein Rechtsmittel ergriffen und verlangt keine Partei ausdrücklich eine schriftliche Begründung des Urteils, so reduziert sich die Staatsgebühr um CHF 200.00, womit die gesamten Kosten CHF 1519.60 betragen.» 9. Gegen dieses Urteil liess die Beschuldigte durch ihren Verteidiger fristgerecht die Berufung anmelden (O S-L AS 107).