«O S-L», AS 1 ff.) 7. Mit Eingabe vom 14. Oktober 2014 stellte die Beschuldigte das Gesuch, es sei zu prüfen, ob sie Anrecht auf einen Pflichtverteidiger habe (O S-L AS 46). Auf die entsprechenden Anträge hin (vgl. Eingabe vom 30.10.2014. O S-L AS 48 ff.) wurde mit Verfügung des Amtsgerichtspräsidenten am 3. November 2014 Rechtsanwalt Konrad Jeker, Solothurn, als amtlicher Verteidiger der Beschuldigten eingesetzt und die bereits angesetzte Hauptverhandlung auf einen späteren Termin verschoben (O S-L AS 14).