In der Folge eröffnete die Staatsanwaltschaft am 27. Oktober 2012 gegen D.___ eine Untersuchung betreffend Freiheitsberaubung und Entführung, Körperverletzung, versuchte Nötigung, evtl. Drohung sowie Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz (Ordner Staatsanwaltschaft, Strafverfolgung 3.2.3., nachfolgend zitiert: «O Stawa», Register Verfahren/Verfügungen, nicht paginiert) und erliess einen Vorführungsbefehl sowie einen Hausdurchsuchungsbefehl (O STA.2013.2394 AS 148 f.). In der Folge wurde der Vater der Beschuldigten gleichentags an seinem Domizil angehalten und um 11:45 Uhr vorläufig festgenommen (O STA.2013.2394