Vorbehalten bleiben der Rückforderungsanspruch des Staates während 10 Jahren sowie der Nachzahlungsanspruch der amtlichen Verteidigerin im Umfang von CHF 1‘864.80; beides sobald es die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten erlauben. 18. Die Kosten des obergerichtlichen Verfahrens mit einer Urteilsgebühr von CHF 4‘000.00, total CHF 5‘460.00, gehen zu Lasten des Beschuldigten. Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Erhalt des begründeten Urteils beim Bundesgericht Beschwerde in Strafsachen eingereicht werden (Adresse: 1000 Lausanne 14).