Unter Berücksichtigung der gemäss Ziff. 8 anzurechnenden CHF 1‘682.25 sind den Privatklägern noch CHF 2‘204.60 zu bezahlen, auszahlbar an deren Vertreter, Rechtsanwalt Remo Gilomen. 17. Die Entschädigung für die amtliche Verteidigerin des Beschuldigten, Rechtsanwältin Cornelia Dippon, wird für das obergerichtliche Verfahren auf CHF 5‘215.45 (inkl. Auslagen und MwSt.) festgesetzt. Sie ist zahlbar durch den Staat Solothurn, auszahlbar durch die Zentrale Gerichtskasse. Vorbehalten bleiben der Rückforderungsanspruch des Staates während 10 Jahren sowie der Nachzahlungsanspruch der amtlichen Verteidigerin im Umfang von CHF 1‘864.80;