13.03898) - Speisesalz (KTD-Nr. 13.03823) - Speisesalz (KTD-Nr. 13.03824) - 3 Plastiksäcke (KTD-Nr. 13.03848) - 2 Verpackungsbehälter (Schachteln) - 1 Verpackungsbehälter (Diskettenschachtel) 6. Die beschlagnahmten Vollkorn-Haferflocken (KTD-Nr. 13.03822) sind dem Beschuldigten herauszugeben. Wenn sie nicht innert 30 Tagen nach Rechtskraft des vorliegenden Urteils herausverlangt werden, sind sie zu vernichten. 7. Die mit Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 16.10.2014 beschlagnahmten Gegenstände (Aufbewahrungsort: Polizei Kanton Solothurn) sind zum Entscheid über die Einziehung gemäss Art.