Zu entschädigen sind somit 13,33 Stunden zu je CHF 250.00, was inklusive Auslagen von CHF 266.45 und der Mehrwertsteuer von 8 % zu einer Entschädigung von CHF 3‘886.85 führt (in der Urteilsanzeige wurden irrtümlicherweise Auslagen von CHF 117.45 nicht einbezogen, was hiermit korrigiert wird). Unter Berücksichtigung der anzurechnenden CHF 1‘682.25 sind den Privatklägern noch CHF 2‘204.60 zu bezahlen, auszahlbar an deren Vertreter, Rechtsanwalt Remo Gilomen. 2.3 Die amtliche Verteidigerin des Beschuldigten, Rechtsanwältin Cornelia Dippon, macht einen Aufwand von 1‘800 Minuten (30 Stunden) geltend.