Die Kosten des Berufungsverfahrens gehen deshalb zu seinen Lasten. 2.2 Der Vertreter der Privatkläger, Rechtsanwalt Remo Gilomen, macht für das Berufungsverfahren einen Aufwand von 20,88 Stunden geltend. Dieser Aufwand erscheint übersetzt. Es sind folgende Kürzungen vorzunehmen: - 1,05 Stunden Kanzleiaufwand (Weiterleiten von Verfügungen per E-Mail, im Jahr 2015 am 21.7., 12.10. und 16.12., im Jahr 2016 am 18.1., 4.2., 9.2., 9.3., 9.5., 26.5., 30.6., 10.10., 7.11.); - 3,5 Stunden für die Vorbereitung der Hauptverhandlung; - 3 Stunden für die Teilnahme an der Berufungsverhandlung (eingesetzt wurden 8 Stunden, die Hauptverhandlung hat aber inklusive Weg nur 5 Stunden gedauert).