Verfahren CHF 25‘693.30 (inkl. Auslagen und MwSt.) beträgt. Vorbehalten bleiben der Rückforderungsanspruch des Staates während 10 Jahren sowie der Nachzahlungsanspruch der amtlichen Verteidigerin im Umfang von CHF 6‘631.20 (Differenz zum vollem Honorar von CHF 32‘324.50), sobald es die wirtschaftlichen Verhältnisse von A.___ erlauben. - die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens von CHF 49‘000.00 (inkl. Staatsgebühr von CHF 14‘000.00, Gutachtens-, Analyse-, Polizeikosten, etc.) trägt der Staat Solothurn. 2. Berufungsverfahren: 2.1 Der Beschuldigte unterliegt mit seiner Berufung vollumfänglich. Die Kosten des Berufungsverfahrens gehen deshalb zu seinen Lasten.