- die Entschädigung der amtlichen Verteidigerin von A.___, Rechtsanwältin Cornelia Dippon, wird für das erstinstanzliche Verfahren für die Zeit ab 14.11.2013 auf CHF 14‘334.40 (inkl. Auslagen und MwSt.) festgesetzt und ist zufolge amtlicher Verteidigung vom Staat Solothurn zu bezahlen, vertreten durch die Zentrale Gerichtskasse. Es wird festgestellt, dass die amtliche Verteidigerin für den Anwaltsaufwand ab 14.08.2013 bis und mit 13.11.2013 bereits mit Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn vom 18.11.2013 mit CHF 11‘358.90 (inkl. Auslagen und MwSt.) vorab entschädigt wurde, sodass die gesamte Entschädigung für die geleistete amtliche Verteidigung für das erstinstanzliche