Kosten und Entschädigungen 1. Erste Instanz: Soweit das erstinstanzliche Urteil diesbezüglich nicht rechtskräftig ist, ist der Entscheid wie folgt zu bestätigen: - A.___ ist zu verurteilen, E.___ und H.___ je eine Parteientschädigung von CHF 5‘760.00 (inkl. Auslagen und MwSt.) zu bezahlen. - die Entschädigung der amtlichen Verteidigerin von A.___, Rechtsanwältin Cornelia Dippon, wird für das erstinstanzliche Verfahren für die Zeit ab 14.11.2013 auf CHF 14‘334.40 (inkl. Auslagen und MwSt.) festgesetzt und ist zufolge amtlicher Verteidigung vom Staat Solothurn zu bezahlen, vertreten durch die Zentrale Gerichtskasse.