_ eine Genugtuung in der Höhe von CHF 15‘000.00, jeweils nebst Zins zu 5 % seit dem 13. August 2013, zu bezahlen. Die Anträge wurden im Wesentlichen damit begründet, C.___ sei seit mehr als 12 Jahren die Lebenspartnerin des Verstorbenen gewesen, mit welchem sie bis zum Vorfall vom 13. August 2013 zusammengelebt habe. Zudem habe sie den Todeskampf ihres geliebten Partners miterleben müssen. D.___ sei der Sohn von C.___ und habe jahrelang mit dem Lebenspartner seiner Mutter zusammen gelebt. Dadurch sei G.___ für ihn zur Vaterfigur geworden. E.___ sei der Bruder des getöteten G.___ und habe miterleben müssen, wie dieser vor seinen Augen niedergeschossen worden sei. H.___ verliere mit G._