Der Gutachter sieht den Eintritt von Fortschritten jedoch – ebenfalls «in der Regel» – nur als realistisch bei der Anordnung einer neuroleptischen Medikation. Dies bestätigte er anlässlich der Verhandlung vor Obergericht, wo er wie erwähnt ausführte, die Krankheit würde weiter bestehen, wenn der Beschuldigte unbehandelt entlassen würde. Er würde im Leben scheitern, es gäbe weitere Belastungsmomente, Stressfaktoren und es könnten andere einbezogen werden in das Erleben von ihm, z.B. Nachbarn, Familienmitglieder. Er sehe nur eine stationäre Therapie und dies nur mit Medikamenten.