Der Gutachter legt in der Folge nachvollziehbar dar, wie sich der Beschuldigte in zwei Welten bewegte, indem er einerseits im Alltag und als Arbeitnehmer einigermassen funktionieren konnte, andererseits aber in einer Wahnwelt lebte, wobei die zunehmende Aggressivität gegenüber seinem Bruder und die zunehmende Verschrobenheit (Vergiftungswahn) erkennbare Auswirkungen dieser Wahnwelt waren. Dieses Wahnerleben war dann für das Tathandeln des Beschuldigten mit hoher Wahrscheinlichkeit der entscheidende Faktor. Das Gutachten enthält keinerlei Widersprüche und es liegen keine anderen ärztlichen Stellungnahmen vor, welche die Schlussfolgerungen des Gutachters in Frage stellen würden.