Er legt bei der Diagnosestellung offen, dass die Abgrenzung zwischen einer anhaltend wahnhaften Störung und einer paranoid schizophrenen Erkrankung schwierig sei, begründet in der Folge aber schlüssig, warum von einer paranoid schizophrenen Erkrankung auszugehen sei. Der Gutachter legt in der Folge nachvollziehbar dar, wie sich der Beschuldigte in zwei Welten bewegte, indem er einerseits im Alltag und als Arbeitnehmer einigermassen funktionieren konnte, andererseits aber in einer Wahnwelt lebte, wobei die zunehmende Aggressivität gegenüber seinem Bruder und die zunehmende Verschrobenheit (Vergiftungswahn) erkennbare Auswirkungen dieser Wahnwelt waren.