Der Beweiswert des psychiatrischen Gutachtens 8.1 Das Bundesgericht hat sich in einem jüngeren Entscheid zum Beweiswert von Arztberichten im Zusammenhang mit der Prüfung einer bedingten Entlassung aus dem Massnahmenvollzug geäussert. Dabei hat es einleitend auf den Grundsatz der freien Beweiswürdigung verwiesen, wonach Beweise ohne Bindung an förmliche Beweisregeln sowie umfassend und pflichtgemäss zu würdigen sind, und zwar unabhängig davon, von wem sie stammen.