Er sehe nur eine stationäre Therapie und dies nur mit Medikamenten. Für eine Verbesserung der Legalprognose sei auf jeden Fall eine stationäre Massnahme in einer forensisch-psychiatrischen Klinik nötig, allenfalls auch eine Zwangsmedikation. Als forensisch-psychiatrische Kliniken kämen zum Beispiel Königsfelden oder die Rheinau in Frage. Bezüglich der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz liege der Fall anders. Hier sei nur eine leichte Verminderung der Schuldfähigkeit gegeben, nicht aber eine gänzliche Aufhebung (vgl. ausführlicher: Einvernahmeprotokoll und Audio-CD). 8. Der Beweiswert des psychiatrischen Gutachtens 8.1