Für die forensische Beurteilung der Schuldfähigkeit und der Massnahmenindikation sei die Abgrenzung zudem nicht von wesentlicher Bedeutung. Der Gutachter verneint die Diagnose einer Cannabis-indizierten Psychose, weil auch während der Haft und nach monatelanger Drogenabstinenz das Produzieren von Wahninhalten angehalten habe. Die körperliche Untersuchung habe zudem auch keine organische Ursache der Symptomatik ergeben. Der Gutachter diagnostizierte im Weiteren ein Cannabis-Abhängigkeitssyndrom mit ständigem Substanzgebrauch (ICD-10:F12.25).