Dabei liess er offen, ob diese Schilderungen die Entstehung einer Schizophrenie vor 14 Jahren widerspiegeln würden oder sich damals eine akute Episode einer bereits früher ausgebrochenen Schizophrenie manifestiert habe. Der Gutachter stellte eine bunt erscheinende Wahnsymptomatik mit ganz unterschiedlichen Themenbereichen wie Grössenwahnthematik, Vergiftungswahnthematik oder einer Benachteiligungswahnthematik. Dabei seien diese Wahnthematiken stark vom Tod und von Schreckensbildern dominiert. Der Beschuldigte zeige zudem eine leicht gestörte Affektivität und eine zunehmend erhöhte Aggressivität.