Die Schussabgabe ist auf Wut wegen der Erbstreitigkeiten, Rache wegen angeblicher Verbrechen des Bruders und Verteidigungswillen wegen empfundener Bedrohung zurückzuführen. Es ist offensichtlich, dass der Beschuldigte seinen Bruder mit einer Schussabgabe aus einer Entfernung der Lauföffnung von 3 Metern in höchste Lebensgefahr brachte. Dieser Umstand war dem Beschuldigten auch bewusst, nahm er doch nach eigenen Aussagen den Tod seines Bruders in Kauf. Der Beschuldigte handelte demnach mit Eventualvorsatz.