er habe ihn nur verletzen wollen, er habe verhindern wollen, dass dieser auf ihn losgehe. Auch anlässlich der Hauptverhandlung vor erster Instanz führte der Beschuldigte aus, dass er seinen Bruder nicht habe töten, sondern einzig sich verteidigen wollen. Dies bestätigte er auch vor Obergericht. 7.7 Ein direkter Vorsatz des Beschuldigten, seinen Bruder zu töten, lässt sich nicht nachweisen. Wenn der Beschuldigte das Ziel gehabt hätte, seinen Bruder am 13. August 2013 zu töten, hätte er, da das Gewehr ja bereitstand, dieses sofort nach dessen Erscheinen ergriffen und geschossen. Er hätte das Gewehr diesfalls wohl auch so in die Hände genommen, dass ein sicheres Zielen möglich gewesen wäre.