Dieser Standort von G.___ entspricht sowohl den Aussagen von E.___ als auch dem von der Polizei erstellten Vermessungsplan. E.___ stand aus der Sicht des Beschuldigten links von G.___ in einer Entfernung von ebenfalls ca. 3-4 Metern. Die Diskussion wurde bereits nach kurzer Zeit lauter und aggressiver. Der Beschuldigte betitelte G.___ als «Chindlifigger» und nahm die Flinte in den Hüftanschlag. Als dieser das Gewehr sah, sagte er zu seinem Bruder, dass sie nun gehen würden. G.___ hat den Beschuldigten weder verbal beleidigt noch ist er auf ihn zugegangen; da er aus der Sicht des Beschuldigten hinter dem Metallrahmen stand, war dies gar nicht möglich.