Er führte zur Begründung für dieses Verhalten aus, dass er nicht unter die Räder habe kommen wollen. Es kam zu einer Diskussion zwischen G.___ und dem Beschuldigten, die sich schon bald um das Haus und die finanziellen Probleme drehte; E.___ beteiligte sich an dieser Diskussion nicht. Der Beschuldigte stand während dieser Diskussion immer beim Schraubstock. G.___ stand in einer Entfernung von ca. 4 m aus der Sicht des Beschuldigten gerade vor ihm; zwischen ihnen stand ein Metallrahmen, von dem (ebenfalls aus der Sicht des Beschuldigten) nach links zwei Eisenstangen abgingen. Dieser Standort von G._