Mit E-mail vom 16. August 2013 gelangte die amtliche Verteidigerin des Beschuldigten an die fallführende Staatsanwältin und stellte den Antrag, es seien verschiedene Lebensmittel, die sich in der Küche des Beschuldigten befanden, auf artfremde Stoffe zu untersuchen, da der Beschuldigte vermute, dass ihn jemand habe vergiften wollen (Kochsalz, Birchermüsli; AS 636). Der entsprechende forensische Untersuchungsbericht der Kantonspolizei St. Gallen vom 3. September 2013 gelangte zum Schluss, die untersuchten Lebensmittel enthielten keine Gifte, Medikamente oder Betäubungsmittel. Die Lebensmittel/Gewürze hätten keinen Einfluss auf das Verhalten des Beschuldigten gehabt (AS 524 ff.).