da der Schütze die Flinte im Hüftanschlag hatte, wies die Laufmündung zum Opfer in diesem Fall eine Distanz von ca. 3 Metern auf. 5.4 Gemäss Faservoruntersuchungsbericht der Polizei Kanton Solothurn vom 14. Oktober 2013 (AS 296 ff.) war eine grosse Menge (ca. 50) dunkelblaue Fasern im Klebeband ab der Position N vorhanden. Diese dunkelblauen Fasern seien vom Eigenmaterial der Jeanshose des Opfers optisch nicht unterscheidbar. 5.5 Nach der mit E.___ durchgeführten Tatrekonstruktion wurde ein Vermessungsplan erstellt, der sich auf dessen Aussagen abstützt (AS 390). Gemäss diesem Plan betrug die Distanz zwischen dem Beschuldigten und G.___ bei der Schussabgabe 4,5 Meter.