Am 31. Januar 2014 verfasste das Institut für Rechtsmedizin der Universität Basel im Auftrag der Staatsanwaltschaft ein Ergänzungsgutachten (AS 519 ff.). Gemäss diesem Ergänzungsgutachten traf die Schrotgarbe nahezu senkrecht auf die Hautoberfläche auf, was sich aus den gleichmässig konzentrischen kleineren Einschussdefekten ergebe, die um die Einschussöffnung verteilt seien (vgl. Bild AS 522). Die Gutachter gelangten deshalb zum Schluss, die Schussrichtung sei horizontal verlaufen, was dafür spreche, dass sich die Waffe bei der Schussabgabe etwa auf der Höhe der Schussverletzung befunden habe, was wiederum für einen Schuss «aus der Hüfte» spreche.