in dieser Sache die Führungsrolle übernommen habe. 5. Die weiteren Beweismittel 5.1 Gemäss Sektionsprotokoll und vorläufigem Gutachten vom 15. August 2013 (AS 493 ff.) sowie forensischem Abschlussgutachten des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Basel vom 9. Dezember 2013 (AS 511 ff.) verstarb G.___ an einem inneren Verbluten infolge einer Schussverletzung im rechten Oberbauch mit Zertrümmerung des rechten Leberlappens und Zerstörung der rechten Niere. Die Zertrümmerung führte zur Eröffnung grösserer Blutgefässe, so dass ein inneres Verbluten resultierte.