Ein paar Sekunden vor der Schussabgabe habe der Beschuldigte seinen Bruder angeschrien, es sei um «Kinderfiggereien» und solche Sachen gegangen, G.___ habe aber den Beschuldigten nicht provoziert. Das Verhältnis zwischen G.___ und dem Beschuldigten sei nicht so gut gewesen wie dasjenige zwischen ihm und dem Beschuldigten. Er habe mit dem Beschuldigten keine Probleme gehabt. 4. Die Aussagen von weiteren Personen 4.1 C.___, die Lebenspartnerin des Opfers, führte am 17. August 2013 bei der Polizei aus (AS 128 ff.), dass E.___ in der letzten Zeit fast alle zwei Wochen bei ihnen zu Besuch gewesen sei; es sei immer um die Erberei gegangen. In der Erbschaftsangelegenheit habe G.___