_ habe vor seinen Ferien noch kurz mit dem Beschuldigten über Bankfragen reden wollen. Sie hätten kurz geredet und schon habe der Beschuldigte die Flinte in der Hand gehabt. Es sei alles schnell gegangen, sie hätten gar nicht wegrennen können. G.___ sei vor der Schussabgabe nicht auf den Beschuldigten zugegangen, dies sei gar nicht möglich gewesen, weil zwischen ihnen ein Metallrahmen gestanden sei. Als sie gesehen hätten, dass der Beschuldigte eine Schrotflinte habe, hätten sie gehen wollen. Ein paar Sekunden vor der Schussabgabe habe der Beschuldigte seinen Bruder angeschrien, es sei um «Kinderfiggereien» und solche Sachen gegangen, G.___ habe aber den Beschuldigten nicht provoziert.