__ den Beschuldigten mit dem Gewehr in den Händen gesehen habe, habe er gesagt: «Chum mir göh». Er habe auf den Beschuldigten auch nicht zugehen können, weil der Wagen im Weg gestanden sei. E.___ zeichnete die Positionen der anwesenden Personen auf einer Foto ein (AS 173 f.). 3.4 Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung wurde E.___ als Auskunftsperson befragt (AS 1118 ff.). Sie seien zum Beschuldigten gefahren, weil der Hypothekarzins für die elterliche Liegenschaft, in welcher der Beschuldigte wohnte, hätte bezahlt werden müssen und dieser nichts habe zahlen wollen. G.___ habe vor seinen Ferien noch kurz mit dem Beschuldigten über Bankfragen reden wollen.