Er habe nur einmal abgedrückt. 3. Die Aussagen von E.___ 3.1 E.___ wurde am 14. August 2013, 02:30 Uhr, erstmals polizeilich befragt (AS 112 ff.). Er führte aus, dass sie bereits im Begriff gewesen seien, die Örtlichkeit zu verlassen, als der Beschuldigte plötzlich eine Schrotflinte in der Hand gehabt habe. Der Beschuldigte habe G.___ angeschrien und beschimpft, worauf dieser gesagt habe, dass sie gehen würden. Dann sei ein Schuss gefallen. G.___ habe den Beschuldigten nicht beschimpft oder angegriffen. 3.2 Am gleichen Tag wurde E.___ durch die Staatsanwaltschaft einvernommen (AS 119 ff.). Er führte aus, dass sich die ganze Geschichte um die Erbschaft drehe.