Auf der Höhe des Ganges habe er sich dann aber abgedreht und sei auf ihn zugekommen. Er sei erschrocken und er habe am Ding gezogen. Er habe seinen Bruder nicht töten wollen, nur sich verteidigen. 2.7 Anlässlich der obergerichtlichen Verhandlung führte der Beschuldigte aus (vgl. auch das separate Einvernahmeprotokoll und die Audio-CD), er hätte sich nicht verteidigen sollen damals. Er hätte Flucht oder Angriff wählen sollen. Es sei kein Angriff gewesen von ihm, da nehme man eine andere Waffe. G.___ habe ihn angegriffen; er (G.___) sei auf ihn zugesprungen. Er habe am Abend das Gewehr genommen, weil er gedacht habe, es könnte was passieren. Er habe nur einmal abgedrückt.