2: Anordnung einer stationären Massnahme gemäss Art. 59 StGB; Der Beschuldigte beantragt die Ausfällung einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 2 Wochen. - Ziff. 4 lit. a: Einziehung und Vernichtung von Vollkorn-Haferflocken (KTD-Nr. 13.03822). - Ziff. 4 lit. b: Überlassung von diversen Waffen und Munition an die Polizei zum Entscheid über die Einziehung. - Ziff. 4 lit. c: Beschlagnahmte Geldbeträge; - Ziff. 5: Zivilforderungen; - Ziff. 8 und 9: Parteientschädigungen E.___ und H.___; 11. Von Seiten der Staatsanwaltschaft und der Privatkläger wurden keine Berufung und Anschlussberufung eingereicht.