Am 19. September 2013 konstituierten sich die Lebenspartnerin des Opfers, C.___ und deren Sohn, D.___, sowie dessen Geschwister, E.___ und H.___, im Verfahren als Privatkläger im Zivil- und Strafpunkt (AS 670). 7. Am 2. Dezember 2014 überwies die Staatsanwaltschaft die Akten dem Strafgericht Dorneck-Thierstein mit dem Antrag auf Anordnung einer stationären Massnahme bei einer schuldunfähigen Person gemäss Art. 374 f. StPO (AS 1 ff.). 8. Die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Dorneck-Thierstein fand am 6. Juli 2015 statt. Das Amtsgericht fällte folgendes Urteil (AS 1214 ff.