Mit Verfügung vom 27. September 2013 wurde dem Beschuldigten der vorzeitige Strafvollzug bewilligt (AS 673); auf eine Beschwerde gegen diese Verfügung der Staatsanwaltschaft trat die Beschwerdekammer des Obergerichts mit Beschluss vom 21. November 2013 nicht ein (AS 568 ff.). Am 29. Januar 2014 wurde der Beschuldigte vom Untersuchungsgefängnis Olten in die Anstalten Thorberg versetzt (AS 811). 6. Am 19. September 2013 konstituierten sich die Lebenspartnerin des Opfers, C.___ und deren Sohn, D.___, sowie dessen Geschwister, E.___ und H.___, im Verfahren als Privatkläger im Zivil- und Strafpunkt (AS 670).