Auf eine Duplik wird verzichtet. Angesprochen auf die Gelegenheit zu einem letzten Wort, äussert sich der Beschuldigte nochmals zum psychiatrischen Gutachten, mit welchem er nicht einverstanden sei. Im Weiteren wirft er die Frage auf, weshalb den von ihm erwähnten Vergiftungen nicht nachgegangen worden sei. Psychische Erkrankungen könnten von Vergiftungen herrühren. Schliesslich erwähnt er, sein Bruder sei auf ihn zugesprungen, worauf er so erschrocken sei, dass er gezogen habe. Die Staatsanwaltschaft mache einen Quatsch daraus. Im Übrigen könne er es so stehen lassen. I. Prozessgeschichte