4. Die Verfahrenskosten seien von Amtes wegen zu verlegen. 5. Die weiteren Verfügungen seien von Amtes wegen zu treffen. Rechtsanwältin Cornelia Dippon (in Bestätigung der bereits am 25. September 2015 gestellten Anträge): 1. Ziff. 1 des Urteils des Richteramtes Dorneck-Thierstein vom 6. Juli 2015 sei aufzuheben und es sei festzustellen, dass A.___ schuldfähig sei. 2. A.___ habe sich schuldig gemacht: - des Totschlags von G.___, begangen am 13. August 2013, dies unter Notwehrexzess; - des Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz; - wegen mehrfacher Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes. 3. Ziff. 2 des Urteils des Richteramtes Dorneck-Thierstein vom 6. Juli 2015 sei aufzuheben.