Es stellen und begründen folgende Anträge: Staatsanwältin B.___: 1. Es sei festzustellen, dass die Ziffern 3, 6 und 7 des angefochtenen Urteils des Richteramtes Dorneck-Thierstein vom 6. Juli 2015 in Rechtskraft erwachsen seien. Ebenso in Rechtskraft erwachsen sei die Feststellung, dass der Beschuldigte in der Zeit vom 19. August 2012 bis 13. August 2013 in Schuldunfähigkeit ein Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz und in der Zeit vom 6. Juli 2012 bis 13. August 2013 mehrfache Übertretungen des Betäubungsmittelgesetzes begangen habe. 2. Es sei festzustellen, dass A.___ in Schuldunfähigkeit am 13. August 2013 eine vorsätzliche Tötung begangen habe.