er erläutert, welche Ziffern des Urteils angefochten und welche in Rechtskraft erwachsen seien. Anschliessend schildert er den Ablauf der Verhandlung und bittet die amtliche Verteidigerin, ihre Kostennote abzugeben, damit die Staatsanwältin sie einsehen könne. Weder die Staatsanwältin noch der Vertreter der Privatkläger oder die amtliche Verteidigerin haben Vorfragen oder Vorbemerkungen. Es erfolgen die Befragungen des Beschuldigten und des Sachverständigen (vgl. Audio-CD und separate Einvernahmeprotokolle). Nachdem keine Beweisanträge gestellt werden, wird das Beweisverfahren geschlossen. Es stellen und begründen folgende Anträge: Staatsanwältin B.__