Der Vizepräsident eröffnet die Verhandlung, gibt die Zusammensetzung des Gerichts bekannt und stellt die Anwesenden fest. Der Sachverständige wird darauf aufmerksam gemacht, er könne mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft werden, wenn er in einem gerichtlichen Verfahren als Sachverständiger falsch aussage. Anschliessend weist der Vizepräsident darauf hin, Anfechtungsgegenstand sei das Urteil des Amtsgerichts von Dorneck-Thierstein vom 6. Juli 2015; er erläutert, welche Ziffern des Urteils angefochten und welche in Rechtskraft erwachsen seien.