Sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben, hat der Berufungskläger dem Staat die Kosten der amtlichen Verteidigung für das Berufungsverfahren zurückzuzahlen (Verjährung in zehn Jahren) und der amtlichen Verteidigerin die Differenz zum vollen Honorar zu erstatten (CHF 1‘593.65). 6. A.___ hat die Kosten des Verfahrens vor erster Instanz mit einer Staatsgebühr von CHF 800.00, total CHF 3‘100.00, zu bezahlen. 7. A.___ hat die Kosten des Berufungsverfahrens mit einer Staatsgebühr von CHF 1‘000.00, total CHF 1‘050.00, zu bezahlen. Rechtsmittel: